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Früher in Rente trotz Reform-Chaos: Was Jahrgänge 1965-1970 jetzt wissen müssen

Früher in Rente trotz Reform-Chaos: Was Jahrgänge 1965-1970 jetzt wissen müssen

Eine verschobene Rentenreform, ein neues Dekret und unterschiedliche Regeln je nach Geburtsmonat: Für viele Franzosen, die lange gearbeitet haben, ist die Rentensituation derzeit alles andere als klar. Doch was bedeuten die Änderungen konkret? Und was müssen insbesondere die Jahrgänge 1965 bis 1970 jetzt wissen, um früher in Rente gehen zu können?

Hinter den vielen Schlagzeilen und Reformankündigungen verbergen sich komplexe Regeln, die nur schwer zu durchblicken sind. Viele Betroffene fühlen sich angesichts der unübersichtlichen Lage überfordert. Zeit, Licht ins Dunkel zu bringen.

Der neue Kalender für lange Erwerbsbiografien

Grundlage für die vorzeitige Rente ist das sogenannte Dekret vom 14. Februar 2023. Dieses sieht vor, dass Arbeitnehmer mit einer sehr langen Erwerbsbiografie früher in Rente gehen können – unter bestimmten Voraussetzungen.

Entscheidend ist dabei der Geburtsmonat: Je nachdem, wann man geboren ist, gelten unterschiedliche Regeln. Grob lässt sich sagen, dass Jahrgänge vor 1965 eher Pech haben, während es für Jahrgänge ab 1965 tendenziell leichter wird, die Bedingungen zu erfüllen.

Dabei spielen neben dem Geburtsdatum auch die Anzahl der Beitragsjahre und das konkrete Renteneintrittsalter eine Rolle. Ein Überblick.

Die neuen Altersgrenzen: Wer wann gehen kann

Jahrgang Regelaltersgrenze Frühester möglicher Renteneintritt
Vor 1964 62 Jahre Keine Möglichkeit für vorzeitigen Renteneintritt
1964 62 Jahre Keine Möglichkeit für vorzeitigen Renteneintritt
1965 62 Jahre 60 Jahre und 4 Monate
1966 62 Jahre 60 Jahre und 8 Monate
1967 62 Jahre 61 Jahre
1968 62 Jahre 61 Jahre und 4 Monate
1969 62 Jahre 61 Jahre und 8 Monate
1970 62 Jahre 62 Jahre

Wie die Tabelle zeigt, können Jahrgänge ab 1965 unter bestimmten Voraussetzungen deutlich früher in Rente gehen als bisher. Allerdings variiert der frühestmögliche Renteneintritt je nach Geburtsjahrgang.

Warum viele Jahrgänge 1964 und 1965 leer ausgehen

Besonders betroffen sind die Jahrgänge 1964 und 1965. Obwohl sie eigentlich von der Sonderregelung profitieren könnten, werden sie in der Praxis häufig leer ausgehen.

Der Grund: Für diese Jahrgänge gelten Übergangsregelungen, die den Renteneintritt erschweren. So müssen Arbeitnehmer des Jahrgangs 1964 mindestens 172 Quartale (also 43 Jahre) Beiträge nachweisen, um die abschlagsfreie Rente mit 62 zu erhalten.

Viele Beschäftigte schaffen diese Hürde nicht – und gehen entweder gar nicht oder mit Abschlägen in Rente. Für den Jahrgang 1965 gelten ähnliche Regeln, wenn auch etwas abgemildert.

Voraussetzungen für die vorgezogene Rente

Um in den Genuss der vorzeitigen Rente zu kommen, müssen Arbeitnehmer einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 44 Jahre Beitragszeit im Rentenversicherungssystem
  • Mindestens 172 Quartale (43 Jahre) tatsächlich gearbeitete Zeit
  • Erreichen des frühestmöglichen Renteneintrittsalters je nach Geburtsjahrgang

Wer diese Bedingungen erfüllt, kann die Regelaltersgrenze von 62 Jahren zum Teil deutlich unterschreiten – je nach Geburtsjahr bis zu knapp zwei Jahre früher.

Was die Zusatzrente Agirc-Arrco macht

„Die Sonderregelung für langjährig Beschäftigte betrifft in erster Linie die gesetzliche Rentenversicherung. Bei der Zusatzversorgung Agirc-Arrco sind die Bedingungen etwas anders gelagert.” – Marie Duval, Rentenexpertin

Tatsächlich spielen bei der vorzeitigen Rente auch die Zusatzrenten eine wichtige Rolle. Hier gelten ebenfalls Sonderregelungen für Beschäftigte mit langer Erwerbsbiografie.

So können Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, ihre Agirc-Arrco-Rente bereits ab 60 Jahren beantragen. Allerdings gibt es hier Abschläge, die umso höher ausfallen, je früher man in Rente geht.

Vorläufiger Stand – und was politisch noch kommen kann

Die derzeitigen Regelungen sind zunächst einmal bis Ende 2024 befristet. Ob und wie es danach weitergeht, ist noch unklar. Möglich sind weitere Änderungen oder sogar eine Verlängerung der Sonderregelung.

„Die Regierung hat deutlich gemacht, dass sie an einer Lösung für die langjährig Beschäftigten interessiert ist. Allerdings wird es sicher weitere Diskussionen und Anpassungen geben.” – Pierre Lafont, Rentenexperte

Zudem ist die Rentenreform insgesamt weiterhin ein kontroverses Thema in Frankreich. Ob und wann es zu einer umfassenden Reform kommt, lässt sich schwer vorhersagen.

Wie sich Betroffene jetzt orientieren können

Angesichts der komplexen Rechtslage ist es für Arbeitnehmer gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Experten raten deshalb, sich frühzeitig und umfassend zu informieren.

„Am besten lassen sich Betroffene von ihrer Rentenkasse oder einem unabhängigen Berater über ihre individuellen Möglichkeiten aufklären. Nur so können sie sicher sein, dass sie alle Ansprüche geltend machen.” – Jeanne Mercier, Rentenberaterin

Auch der Arbeitgeber kann in vielen Fällen wertvolle Unterstützung leisten. Schließlich ist er es, der die konkreten Beschäftigungsdaten kennt und bei der Antragstellung helfen kann.

Letztlich ist Geduld und Durchhaltevermögen gefragt. Denn die Bearbeitung der Anträge dauert mitunter Monate. Aber mit der richtigen Vorbereitung und Beratung steht einer vorzeitigen Rente nichts im Wege.

FAQ

Kann ich trotz der neuen Regelungen nicht früher in Rente gehen?

Leider nein, für Jahrgänge vor 1965 gibt es keine Möglichkeit, von der Sonderregelung zu profitieren. Sie müssen weiterhin die reguläre Altersgrenze von 62 Jahren einhalten.

Was passiert, wenn ich die Voraussetzungen für die vorzeitige Rente nicht erfülle?

Dann bleibt Ihnen nur der reguläre Renteneintritt mit 62 Jahren. Eine vorzeitige Rente ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Kann ich meine Agirc-Arrco-Rente auch früher beantragen?

Ja, das ist möglich. Allerdings gibt es hier Abschläge, die umso höher ausfallen, je früher der Renteneintritt erfolgt.

Wie beantrage ich die vorzeitige Rente?

Am besten lassen Sie sich von Ihrer Rentenkasse oder einem unabhängigen Berater zu den konkreten Schritten beraten. Der Antrag muss einige Zeit vor dem gewünschten Renteneintritt gestellt werden.

Wie lange dauert es, bis mein Rentenantrag bearbeitet wird?

Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig um alles zu kümmern.

Kann ich meine Rente auch rückwirkend beantragen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Der Antrag muss vor dem gewünschten Renteneintritt gestellt werden.

Was passiert, wenn die Sonderregelung 2024 ausläuft?

Darüber lässt sich derzeit nur spekulieren. Es ist möglich, dass die Regelung verlängert oder sogar verschärft wird. Konkrete Pläne gibt es aber noch nicht.

Wo finde ich weitere Informationen?

Gute Anlaufstellen sind Ihre Rentenkasse, Rentenberater oder Gewerkschaften. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen zu Ihren persönlichen Möglichkeiten.